ZIP 2000, 1385
Leitsätze der Redaktion:
1. Gehören zum Vermögen einer verkauften GmbH Unternehmensbeteiligungen an anderen Gesellschaften und gibt der Veräußerer eine Garantiezusage für einen Gewinn der verkauften Gesellschaft, so sind eventuelle Verluste der Tochtergesellschaften nicht in die Gewinnberechnung mit einzubeziehen.
2. Bleibt der Veräußerer während des Garantiezeitraumes Geschäftsführer und sieht der Kaufvertrag vor, dass gegen seinen Willen keine ergebnisbeeinflussenden Maßnahmen von der neuen Eigentümerin angeordnet und durchgesetzt werden dürfen, ohne dass eine Einigung über einen Ausgleich zu Lasten der Garantieverpflichtung getroffen wird, braucht er auch ergebnisbeeinflussende Maßnahmen nach Wirksamwerden des Kaufvertrages bestellter Mitgeschäftsführer nicht hinzunehmen.
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