ZIP 2000, 1403
Leitsatz des Gerichts:
Jedenfalls seit In-Kraft-Treten der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer vom 2. Juni 1997 ist eine 13,4 x 18 cm große Zeitungsanzeige eines Steuerberaters grundsätzlich nicht mehr als berufs- oder wettbewerbswidrig zu beanstanden.
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