ZIP 2004, 1496
Leitsatz der Redaktion:
Belastet eine Bank aufgrund einer internen Anweisung Kundenkonten mit einem als Mindestschaden errechneten Betrag für Lastschriftrückgaben, weil das Konto insoweit nicht gedeckt ist, und teilt dies den Kunden schriftlich mit, liegt darin keine Allgemeine Geschäftsbedingung i.S.d. § 305 BGB. Eine Überprüfung im Rahmen des abstrakten Kontrollverfahrens nach § 1 UKlaG scheidet aus.
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