ZIP 2005, 1397
Hauptversammlung ohne Aktionär
Zur Legitimationswirkung des Aktienregisters bei fehlgeschlagenen Anteilsübertragungen
Die Ausgabe von Namensaktien eröffnet insbesondere für kleinere Aktiengesellschaften eine Reihe interessanter Gestaltungsmöglichkeiten. Von wesentlicher Bedeutung ist nicht zuletzt die Einrichtung des Aktienregisters gemäß § 67 AktG, das Rechtsklarheit über die Personen schafft, die der Gesellschaft gegenüber berechtigt und verpflichtet sind. Nicht hinreichend geklärt erscheint in diesem Zusammenhang die Frage, ob die mit der Eintragung verbundene Legitimationswirkung auch dann greift, wenn Hauptversammlungsbeschlüsse ausschließlich unter Beteiligung von Scheinaktionären gefasst werden. Die Thematik kann sich im Anschluss an Unternehmenstransaktionen oder Umstrukturierungen stellen und u.U. existenzielle Bedeutung für die betroffene Gesellschaft erlangen. Eine entsprechende Problematik kann sich für die GmbH bei ordnungsgemäßer Anmeldung unwirksamer Anteilsübertragungen ergeben (§ 16 Abs. 1 GmbHG).
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- Dr. iur., LL.M. (Univ. Stellenbosch), Notarassessor, Mitarbeiter am Deutschen Notarinstitut, Würzburg
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