ZIP 2005, 1406
Leitsatz des Gerichts:
Der abstrakte Zahlungsanspruch des Vertragsunternehmens gegen das Kreditkartenunternehmen gem. § 780 BGB setzt im sog. Mailorder-Verfahren den Vermerk „signature on file“ auf dem Leistungsbeleg nicht voraus, wenn dem Vertragsunternehmen die Unterschrift des Bestellers, etwa bei telefonischen oder per E-Mail übermittelten Bestellungen, nicht vorliegt.
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