RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln0723-9416Zeitschrift für WirtschaftsrechtZIP2008Aktuell204
Cour de Cassation: Zulassung der Tochter einer deutschen Anwaltsgesellschaft
Eine deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft darf in Frankreich eine Tochtergesellschaft gründen. Diese Gesellschaft kann sich in der deutschen Rechtsform der GmbH registrieren lassen, obwohl das französische Recht diese Rechtsform nicht kennt. Zudem kann eine ausländische Rechtsanwaltsgesellschaft auf der eigens für Rechtsanwaltsgesellschaften vorgesehenen Liste einer französischen Rechtsanwaltskammer eingetragen werden, wie dies auch für französische Anwaltsgesellschaften praktiziert wird. Das hat der Cour de Cassation, der französische Oberste Gerichtshof, am 3.7.2008 (06-20514) entschieden. Die Gesellschaft müsse jedoch die gesetzlichen Bedingungen hinsichtlich Geschäftsführung, Kontrolle und Stammkapital erfüllen.
Der Gerichtshof gab damit der Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Recht, die die Zulassung einer französischen Niederlassung in der Straßburger Rechtsanwaltskammer begehrte. Eine nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats wirksam gegründete Gesellschaft mit Sitz in der EU müsse im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit wie eine natürliche Person behandelt werden, so das Gericht. Sie müsse also in dem Staat der Niederlassung behandelt werden wie dessen eigene Staatsangehörige.