ZIP 2013, 1554
Der absonderungsberechtigte Massegläubiger – Phantom oder Wirklichkeit?
Zugleich Besprechung BGH v. 21.7.2011 – IX ZR 120/10, ZIP 2011, 1723
Gläubiger, denen in der Insolvenz des Schuldners ein Recht auf abgesonderte Befriedigung an einem Massegegenstand zusteht, sind zumeist auch Inhaber persönlicher Vermögensansprüche gegen den Schuldner. In einer bisher kaum beachteten Entscheidung hat der BGH die Ansicht vertreten, dass sich die Frage nach einem Absonderungsrecht aus § 49 InsO nur bei Insolvenzforderungen stellt (Urt. v. 21.7.2011 – IX ZR 120/10, ZIP 2011, 1723). Demnach gäbe es keine Absonderungsrechte für Massegläubiger. Im Fall der Masseunzulänglichkeit stünde ihnen wegen ihrer zuvor begründeten Masseforderungen kein Recht auf abgesonderte Befriedigung aus einem Massegegenstand zu. Der Beitrag bestreitet diese These und zeigt einzelne Fallgruppen auf, in denen auch Massegläubiger absonderungsberechtigt sind.
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- Dr. iur., Professor an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW, Bad Münstereifel
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