RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0723-9416
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZIP
2019
RechtsprechungVertrags- und HaftungsrechtBGB § 312g Abs. 1, 2 Nr. 3Widerrufsrecht des Verbrauchers beim Online-Matratzenkauf trotz Entfernung der Schutzfolie
BGB§ 312g
BGH, Urt. v. 03.07.2019 – VIII ZR 194/16 (EuGH ZIP 2019, 715 (LS), dazu EWiR 2019, 235 (Ernst)), WM 2019, 1450BGHUrt.3.7.2019VIII ZR 194/16WM 2019, 1450EuGHZIP 2019, 715 (LS), dazu EWiR 2019, 235 (Ernst)
Leitsatz des Gerichts:
Schließt ein Verbraucher mit einem Online-Händler einen Kaufvertrag über eine neue Matratze, die ihm mit einer Schutzfolie versiegelt geliefert wird, handelt es sich hierbei nicht um einen Vertrag zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wird (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB). Dem Verbraucher steht daher auch dann das Recht zu, seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung gem. § 312g Abs. 1 BGB zu widerrufen, wenn er die Schutzfolie entfernt hat.