ZIP 2020, 1596
Insolvenzverwalterhaftung für unternehmerische Entscheidungen
Zugleich Besprechung BGH v. 12. 3. 2020 – IX ZR 125/17, ZIP 2020, 1080
Entgegen der bisher herrschenden Lehre hat der IX. Zivilsenat des BGH jüngst entschieden, dass der Insolvenzverwalter sich nicht auf die in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG normierte Business Judgment Rule berufen kann. Zugleich betont der Senat aber den weiten Ermessensspielraum, den Insolvenzverwalter auch im Rahmen des § 60 InsO genießen. Der Beitrag beleuchtet den Richterspruch näher und konturiert den insolvenzrechtlichen Haftungsmaßstab, indem er Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur gesellschaftsrechtlichen Business Judgment Rule herausarbeitet.
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- *)Dr. iur., LL.M. (Harvard). Der Autor ist Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg (in der Arbeitsgruppe von Prof. Dr. Dr. h.c. Holger Fleischer, LL.M.).
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