ZIP 2013, 1597
Pflichten der Geschäftsleitung bei Eingehung von Finanzierungsgeschäften – in Normal- und Krisenzeiten des Unternehmens
Wesentlicher Bestandteil der Leitungsverantwortung des Vorstands ist die Entwicklung einer unternehmensspezifischen Gesamtarchitektur der Unternehmensfinanzierung und ihre Verfolgung durch einzelne Finanzierungsgeschäfte. Mit dem Bedeutungsverlust der mittel- und langfristigen Hausbankfinanzierung, der Aufspreizung von Finanzierungsprodukten für Unternehmen und dem Bedeutungsgewinn kapitalmarktnaher Finanzierung stellen sich neue Praxisfragen zu den Grenzen der Leitungsverantwortung des Vorstands und zur Konturierung der Sorgfaltspflichten. In insolvenznahen Sanierungssituationen gelten die allgemeinen Regeln in einer spezifischen, auf die akute Bestandserhaltung gerichteten Weise. Dieser Beitrag fächert den Grundsatz der Unternehmensfinanzierung als Leitungsverantwortung des Vorstands mit Blick auf typische Sachverhalte in Normal- und Krisenzeiten eines Unternehmens auf und gibt Empfehlungen für die Unternehmenspraxis.
- *
- Prof. Dr. iur., LL.M. (Yale), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Attorney-at-law (New York), Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Hamburg, sowie Honorarprofessor an der Bucerius Law School – Hochschule für Rechtswissenschaft, Hamburg. Der Beitrag ist eine erweiterte und um exemplarische Fußnoten ergänzte Schriftfassung des titelgleichen Vortrags bei der ZIP-Jahrestagung zum Gesellschaftsrecht am 19.4.2013 in Köln.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.