ZIP 1997, 1551
Leitsätze des Gerichts:
1. Verpflichtungserklärungen des (Gemein-)Schuldners im Konkurseröffnungsverfahren begründen auch dann keine Masseschulden, wenn der Sequester ihnen zugestimmt hat.
2. Mit Zustimmung des Sequesters geleistete Zahlungen oder Sicherheiten sind regelmäßig nicht anfechtbar, wenn sie im Rahmen eines Bargeschäfts bestellt wurden, um das Unternehmen des Schuldners aufrechtzuerhalten.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.