ZIP 1997, 1553
Leitsatz des Gerichts:
Zur Zulässigkeit einer (weiteren) außerordentlichen Beschwerde wegen „greifbarer Gesetzwidrigkeit“ im Prozesskostenhilfeverfahren, wenn das Oberlandesgericht die Beschwerde des Konkursverwalters gem. § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO wegen unzureichender Darlegung der Voraussetzungen des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO zurückgewiesen hat.
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