ZIP 2006, 1631
Leitsatz des Gerichts:
Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern gegen einen Steuerberater als Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG wegen eines Verschuldens bei den Beitrittsverhandlungen unterliegen nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht nicht der Verjährung nach § 68 StBerG (Anschluss an BGH, Urt. v. 20.3.2006 – II ZR 326/04, ZIP 2006, 849).
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