ZIP 2004, 1706
Leitsatz der Redaktion:
Der Anspruch des stillen Gesellschafters gegen den Inhaber des Handelsgeschäfts i.S.d. § 230 HGB auf Einlagenrückgewähr wegen Prospekthaftung oder Beratungsverschuldens unterliegt keinen Beschränkungen nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft.
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