ZIP 2008, 1661
Aufwandsorientierte Notargebühren für gesellschaftsrechtliche Beurkundungen in Baden-Württemberg
Der EuGH nutzt die Gesellschaftsteuer-Richtlinie seit längerem, um den freien Kapitalverkehr von verschiedensten Abgaben zu entlasten. Nach den Handelsregistergebühren sind auch die Gebühren der staatlichen Notariate ins Visier des Gerichtshofs geraten – auch die der baden-württembergischen Amtsnotare. Das mehrfache Hin und Her zwischen Luxemburg und Stuttgart mündet derzeit in eine unerfreuliche europarechtswidrige Situation und beschert der Praxis günstige Beurkundungsmöglichkeiten.
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- Dr. iur., Universitätsprofessor (Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Europäisches Privatrecht und neuere Privatrechtsgeschichte), Leipzig
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