ZIP 2006, 1784
Leitsätze der Redaktion:
1. Aufgabe des Insolvenzgerichts ist die kritische Prüfung der Darlegungen des bestellten Sachverständigen zur Frage der Verfahrenskostendeckung insbesondere dann, wenn eine Abweisung mangels Masse empfohlen wird. Dabei ist dem Primat der geordneten Abwicklung der Rechtsverhältnisse des Schuldners zu Gunsten aller Gläubiger im Zweifel der Vorzug zu geben.
2. Hinreichende Voraussetzung für eine Verfahrenseröffnung ist die begründete Erwartung, dass Ansprüche, die im Eröffnungsverfahren festgestellt werden konnten, massegenerierend durchgesetzt werden können, sei es auch in einem längeren (mehr als 1 Jahr) Zeitraum nach Insolvenzeröffnung.
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