ZIP 2009, 1787
Verhandelte Mitbestimmung für Auslandsgesellschaften
Der Arbeitskreis „Unternehmerische Mitbestimmung“ hat unlängst in dieser Zeitschrift den Vorschlag unterbreitet, das deutsche Mitbestimmungsrecht für Mitbestimmungsvereinbarungen zu öffnen (ZIP 2009, 885). Hierzu fand unter dem Thema „Verhandelte Mitbestimmung“ am 7. Juli 2009 eine Fachtagung an der Juristischen Fakultät in Würzburg statt (s. auch vorstehend Hommelhoff, S. 1785 und nachstehend Kraushaar, S. 1789). Das Referat Teichmann befasste sich mit der Frage, inwieweit das deutsche Mitbestimmungsrecht bei einer Öffnung für Verhandlungslösungen auch europarechtskonform auf Auslandsgesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland erstreckt werden könne. Die folgenden Kernthesen fassen das Referat zusammen.
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- Dr. iur., Universitätsprofessor, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht, Julius-Maximilians-Universität Würzburg
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