ZIP 2009, 1794
Bedingt, befristet, betagt – Sonderfälle der Forderung im Spiegel des Insolvenzrechts
Ist eine Forderung auflösend oder aufschiebend bedingt oder befristet oder betagt, stellt sich im Insolvenzverfahren zunächst die Frage, ob sie als Insolvenzforderung am Verfahren teilnimmt. Zweifelhaft ist aber auch, ob für eine solche Forderung Sicherungsrechte insolvenzfest erworben werden können. Schließlich fragt sich, ob Vorausverfügungen in der Insolvenz Bestand haben. Der vorliegende Beitrag möchte hier zur Klärung beitragen.
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- Dr. iur., Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht, Hamburg
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