ZIP 1997, 1690
Venture Capital: Verstrickung von Vorabdarlehen?
Im Vorfeld eines möglichen Erwerbs von GmbH-Anteilen prüfen Interessenten die Gesellschaft regelmäßig sorgfältig. Dafür wird zuweilen ein erheblicher Zeitraum benötigt. Handelt es sich bei der Zielgesellschaft, wie für den Bereich des so genannten Venture Capital typisch, um ein innovierendes Unternehmen, das auf schnelle Expansion angelegt ist, so würde die angestrebte Entwicklung der Gesellschaft erheblich verzögert, wenn Geld erst nach Abschluss der Prüfungsphase flösse. Um unter anderem dies zu vermeiden, werden vermehrt Vereinbarungen ins Auge gefasst, nach denen der Interessent der GmbH bereits in der Prüfungsphase ein Darlehen gewährt. Dieses soll der GmbH häufig über den Anteilserwerb hinaus zur Verfügung stehen, sofern es tatsächlich zu einer Beteiligung kommt. Andernfalls ist es kurzfristig zurückzuzahlen. Dabei stellt sich die Frage, ob eine solche Rückzahlung an § 32a GmbHG oder § 30 GmbHG analog scheitern kann. Hierzu nimmt der nachfolgende Beitrag Stellung.
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- Dr. iur., LL.M. (Columbia), Rechtsanwalt in München, Sozietät Boesebeck Droste
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