ZIP 2000, 1714
Die Grenzen des „Rechtswegs“ zur Vergabekammer
Mit Beschluss vom 7. Juni 2000 hat das Kammergericht (ZIP 2000, 1746, in diesem Heft) dem BGH die Frage vorgelegt, ob die Vergabekammern bzw. Vergabesenate für das Rechtsmittel eines nicht berücksichtigten Bieters zuständig sind, selbst wenn der Zuschlag bereits erteilt war, bevor der Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer einging. Das Kammergericht möchte die Frage verneinen und den Antragsteller auf den Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten verweisen, sieht sich aber an einer entsprechenden Entscheidung durch einen abweichenden Beschluss des OLG Rostock gehindert. Der Verfasser analysiert die Problematik, die Anlass zu der Vorlage gegeben hat, und nimmt Stellung zu den damit aufgeworfenen Fragen.
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- Richter am Kammergericht. Der Autor war an dem Vorlagebeschluss des Kammergerichts, der Anlass zu diesem Beitrag gab, nicht beteiligt.
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