ZIP 2000, 1726
Leitsätze der Redaktion:
1. Enthält der Gesellschaftsvertrag Regelungen über die Führung von Gesellschafterkonten, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, ob es sich bei der Verbuchung auf den Konten um eine Beteiligung oder um Forderungsrechte des Gesellschafters handelt. Für die Einordnung ist nicht entscheidend, ob und in welchem Umfang Entnahmebeschränkungen bestehen oder die Konten in der Bilanz unter „Eigenkapital“ geführt werden.
2. Dürfen die auf variablen Kapitalkonten verbuchten Beträge nicht mit Verlusten der Gesellschafter verrechnet werden, handelt es sich um schuldrechtliche Forderungen der Gesellschafter gegen die Gesellschaft.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.