ZIP 2008, 1834
Leitsatz der Redaktion:
Das nach § 299 Abs. 2 ZPO für ein Akteneinsichtsrecht erforderliche rechtliche Interesse ist bei einem ehemaligen Geschäftsführer einer inzwischen insolventen GmbH auch zur Rechtsverteidigung gegen eine Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters nicht gegeben.
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