RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln0723-9416Zeitschrift für WirtschaftsrechtZIP2008Aktuell249
BGH: Haftung der Kommanditisten ohne Pflicht zur Erstattung zurückgezahlter Einlagen
Der Gläubiger einer KG darf die Kommanditisten aus §§ 171, 172 Abs. 4 HGB in Anspruch nehmen, obwohl er weiß, dass diese der Gesellschaft gegenüber nicht zur Erstattung der an sie zurückgezahlten Einlagen verpflichtet sind. Das hat der BGH mit Beschluss vom 14.7.2008 (II ZR 204/07) entschieden.
Dem stehe nicht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung in Form des Ausnutzens eines fremden Vertragsbruchs entgegen: Dies setze ein in besonderem Maße illoyales Vorgehen voraus, was nicht schon dann vorliege, wenn der Gläubiger die Rechte, die den Kommanditisten gegen den Komplementär zustehen, nicht respektiert. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die Kommanditisten aus §§ 110, 161 Abs. 2 HGB einen Freistellungs- bzw. Rückgriffsanspruch gegen die KG haben, wenn sie entgegen ihren Verpflichtungen im Innenverhältnis aus der Außenhaftung in Anspruch genommen werden.