ZIP 1995, 280
Amtliche Leitsätze:
1. Eine Umqualifizierung einer vor Eintritt der Unternehmenskrise der Gesellschaft gewährten Gesellschafterleistung in Eigenkapitalersatz findet nicht statt, wenn die Gesellschaft in angemessener Zeit nach Krisenbeginn Konkursantrag stellt.
2. Zur Länge der im Fall des „Stehenlassens“ einer Gesellschafterleistung dem Gesellschafter einzuräumenden Überlegungsfrist.
3. Die Aufrechnung mit dem Anspruch auf Rückforderung einer den Kapitalersatzvorschriften unterliegenden Gesellschafterleistung ist nach § 32a Abs. 1 GmbHG ausgeschlossen.
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