ZIP 2013, 162
Leitsatz des Gerichts:
Ist die persönlich haftende Gesellschafterin zweier GmbH & Co. KG identisch, muss der Geschäftsführer der GmbH bei einem Rechtsgeschäft zwischen beiden GmbH & Co. KG durch diese nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden, wenn die Kommanditgesellschaften ZIP 2013, 163bereits jeweils der GmbH die Mehrvertretung gestattet haben.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.