ZIP 2013, 165
Leitsatz des Gerichts:
Verletzen einzelne Gesellschafter einer GbR die ihnen aus dem Gesellschaftsvertrag obliegende Treuepflicht gegenüber den übrigen Gesellschaftern und gründen sie zur Durchführung ihres Vorhabens ihrerseits eine GbR, so können die Gesellschafter der „Alt-GbR“ einer Inanspruchnahme durch die „Neu-GbR“ den Treuepflichtverstoß ihrer Mitgesellschafter unmittelbar einredeweise entgegenhalten. Dem steht die rechtliche Selbstständigkeit der „Neu-GbR“ nicht entgegen.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.