ZIP 2014, 190
Leitsatz des Gerichts:
Die Fahrzeugzulassung darf in Niedersachsen grundsätzlich auch dann von der Zahlung von Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen abhängig gemacht werden, wenn über das Vermögen des Fahrzeughalters ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
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