ZIP 2021, 205
Leitsatz des Gerichts:
Verfolgt der Kläger mit dem Vortrag, von dem Beklagten durch Täuschung zu einer Zahlung an die spätere Schuldnerin veranlasst worden zu sein, einen Einzelschaden, wird der Rechtsstreit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin nicht unterbrochen, wenn der Einzelschaden und ein möglicherweise daneben bestehender Gesamtschaden unterschiedliche Streitgegenstände betreffen.
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