ZIP 2002, 1807
Leitsatz des Gerichts:
Eine Kapitalbeschaffung durch „naked warrants“ gehört nicht zu den Gestaltungen, die – erkennbar – nach Inhalt und Auswirkungen den in § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG genannten Fällen entsprechen. Das Registergericht darf bei neuen Finanzierungsinstrumenten in seinen Prüfungspflichten und -möglichkeiten nicht überfordert werden.
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