ZIP 2002, 1895
Leitsatz der Redaktion:
Das Verbot einer umfassenden Übertragung der organschaftlichen Vertretungsmacht schließt nicht aus, die Vollmachtserklärung eines GmbH-Geschäftsführers in eine wirksame Generalhandlungsvollmacht umzudeuten. Für diese Auslegung spricht es, wenn der Geschäftsführer die Vollmacht in erster Linie für seinen eigenen, persönlichen Rechtskreis erteilt hat und sich diese nur daneben auf seine Tätigkeit als Geschäftsführer erstreckt.
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