ZIP 2002, 1916
BMF zur Besteuerung des Sanierungsgewinns
Größtes rechtliches Hindernis für eine erfolgreiche Reorganisation ist die Besteuerung des Sanierungsgewinns, die mit dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 eingeführt worden ist. Nachdem in der Wirtschaftspresse verschiedentlich zu lesen war, die Finanzämter könnten im Einzelfall zur Förderung sinnvoller Sanierungen Einkommensteuer auf den Sanierungsgewinn ganz oder teilweise erlassen, hat das BMF nunmehr auf Anfrage mit Schreiben vom 13.9.2002 Folgendes mitgeteilt:
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