ZIP 2005, 1878
Aus den Schlussanträgen des Generalanwalts:
1. Die Bestellung eines „provisional liquidator“ nach irischem Recht ist als eine „Eröffnung des Insolvenzverfahrens“ i.S.d. Art. 16 EuInsVO anzusehen.
2. Die zeitlich frühere Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens schließt die spätere Eröffnung weiterer Hauptinsolvenzverfahren in anderen Mitgliedstaaten aus.
3. Die Vermutung der Belegenheit des „centre of main interests“ i.S.d. Art. 3 Abs. 1 EuInsVO einer Tochtergesellschaft in dem Mitgliedstaat ihres eingetragenen Sitzes lässt sich nicht allein aufgrund der tatsächlichen Entscheidungsbefugnis durch eine im Ausland sitzende Konzernzentrale über die Geschäfte der Tochter widerlegen.
4. Ein Mitgliedstaat ist nicht verpflichtet, eine ausländische Entscheidung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach Art. 16 EuInsVO anzuerkennen, wenn es gegen seinen Ordre Public verstößt, einer Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung in Bezug auf Personen oder Einrichtungen Rechtswirkung zuzuerkennen, deren Anspruch auf ein faires Verfahren und auf rechtliches Gehör nicht berücksichtigt worden ist, und wenn die betreffende Entscheidung nach Ansicht des Gerichts unter Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren und auf rechtliches Gehör zustande gekommen sein sollte.
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