ZIP 2020, 2060
Leitsätze des Gerichts:
1. Die MFI-Zinsstatistik stellt eine taugliche Grundlage für die Ermittlung des marktüblichen Zinssatzes im Rahmen der Beurteilung einer möglichen Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags dar.
2. Dies gilt auch bei der Gewährung eines besonders risikoreichen Darlehens an einen Darlehensnehmer geringster Bonität; die Bildung eines diesbezüglichen Sondermarkts ist abzulehnen.
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