ZIP 1996, 1825
Entscheidungsvorschlag:
Art. 29 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 77/91/EWG des Rats vom 13. Dezember 1976 ist so auszulegen, dass er einer Rechtsprechung der nationalen Gerichte nicht entgegensteht, nach der ein Hauptversammlungsbeschluss, durch den das Bezugsrecht der Aktionäre für neue Aktien bei Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen ausgeschlossen wird, nur rechtmäßig ist, wenn strengere Voraussetzungen erfüllt sind, als sie die Richtlinie selbst für den Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen durch Bareinlagen vorschreibt.
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