ZIP 1997, 1897
Leitsatz des Gerichts:
Der Begriff des Verfügungsberechtigten i. S. d. § 2 Abs. 2 WUFG ist im bankrechtlichen Sinne zu verstehen. Verfügungsberechtigter ist auch derjenige, der auf Grund Bankvertrags zusammen mit einem weiteren Zeichnungsberechtigten über das Konto eines Dritten verfügen darf.
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