ZIP 2009, 2055
Leitsatz des Gerichts:
Für den Börsenwert als Mindestwert einer Abfindung, die Aktionäre für ihr Ausscheiden im Rahmen eines Squeeze out erhalten, ist ein nach Umsätzen gewichteter Durchschnittskurs in einem Referenzzeitraum von drei Monaten vor Bekanntgabe der Maßnahme zugrunde zu legen.
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