ZIP 2010, 2078
Insolvenzanfechtung der Nachbesicherung von Krediten
Zugleich Besprechung BGH v. 18.3.2010 – IX ZR 57/09, ZIP 2010, 841
Der IX. Zivilsenat des BGH hat mit der Entscheidung vom 18.3.2010 – IX ZR 57/09 (ZIP 2010, 841) die Frage der Insolvenzanfechtung der Besicherung gesetzlicher Verbindlichkeiten für die Insolvenzpraxis geklärt und zugleich seine Rechtsprechung bestätigt, wonach die Nachbesicherung von Forderungen im Zwei-Personen-Verhältnis nicht nach § 134 InsO anfechtbar ist. Der folgende Beitrag stellt die Unterschiede zur Anfechtung der Nachbesicherung im Drei-Personen-Verhältnis heraus und unterzieht die Gründe für die abweichende Beurteilung einer kritischen Würdigung.
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- Dr. iur., Universitätsprofessor, Direktor des Ernst-Jaeger-Instituts für Unternehmenssanierung und Insolvenzrecht an der Universität Leipzig. Der Beitrag gibt die gekürzte Fassung eines Vortrags wieder, den der Verfasser am 25.6.2010 auf den 12. Düsseldorfer Insolvenzrechtstagen gehalten hat. Die Vortragsform wurde im Wesentlichen beibehalten. Auf ausführliche Nachweise wurde verzichtet.
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