RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln0723-9416Zeitschrift für WirtschaftsrechtZIP2013Aktuell309
BGH zur Aufklärungspflicht der Bank über Vertriebsvergütung
Eine beratende Bank, die als Kaufkommissionärin dem Kunden für die Beschaffung eines empfohlenen Wertpapiers eine Provision in Rechnung stellt, hat den Kunden über eine Vertriebsvergütung von Seiten der Emittentin des Wertpapiers aufzuklären. Das hat der BGH mit Urteil vom 24.9.2013 (XI ZR 204/12) entschieden.
Der Anleger rechne damit, dass die beratende Bank als Kommissionärin ihren gesetzlichen Pflichten nachkommt, insbesondere allein seine Interessen als Kommittent wahrnimmt und sich bei ihren Ratschlägen ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten lässt. Bezieht jedoch die Bank vom Emittenten des empfohlenen Produkts ebenfalls eine Vertriebsvergütung, so befinde sie sich hierdurch in einem von ihr geschaffenen schwerwiegenden Interessenkonflikt. Dem Kunden,ZIP 2013, A 84der von der doppelten Vergütung nichts weiß, bleibe nämlich das zusätzliche Umsatzinteresse der Bank verborgen.