ZIP 2019, 2034
Sorgfaltspflichten des Vorstands im Zusammenhang mit dem Brexit
Die Absicht des Vereinigten Königreichs zum Austritt aus der Europäischen Union ist ein beispielloser Vorgang. Verständlicherweise sind die in Bezug auf einen Brexit zu treffenden Vorkehrungen und die genauen Modalitäten des Brexits selbst den beteiligten Akteuren unbekannt. Klar ist jedoch, dass der Brexit einen erheblichen wirtschaftlichen Einfluss auch auf deutsche Unternehmen haben wird. Vor dem Hintergrund des unmittelbar bevorstehenden Datums eines wahrscheinlichen Austritts am 31. 10. 2019 wird der Vorstand dabei die meisten Entscheidungen schon getroffen haben müssen, um etwaige nachteilige Auswirkungen des Brexits auf die von ihm geleitete AG abzumildern. Dabei ist die Bewertung seiner Sorgfaltspflichten insbesondere für den Fall, dass der Vorstand keine – oder nur unzureichende – Maßnahmen getroffen hat und der AG durch den Brexit tatsächlich ein Nachteil entsteht, noch weitestgehend unklar. Die im Zusammenhang mit dem Brexit bestehenden Sorgfaltspflichten möchte der vorliegende Aufsatz daher näher beleuchten.
- *
- *)Dr. iur., M.A., Rechtsanwalt – Sidley Austin (CE) LLP, München
- **
- **)Prof. Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt in Hamburg, z. Zt. Senior Visiting Scholar an der University of California, Berkeley
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.