ZIP 2004, 2085
Nochmals: Wann ist eine Vollstreckungshandlung als Rechtshandlung des Schuldners nach § 133 Abs. 1 InsO anfechtbar?
Erwiderung auf Bork, ZIP 2004, 1684, 1686, im Anschluss an Verf., ZIP 2004, 1289
In ZIP 2004, 1289 ff. hatte der Verf. die Ansicht vertreten, dass nach den Neuregelungen der InsO, namentlich mit Blick auf § 88 InsO (Rückschlagsperre), im unterlassenen Insolvenzantrag, der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erst ermöglicht, ohne die Notwendigkeit einer Wortlautkorrektur die Schuldnerhandlung im Sinne von § 133 Abs. 1 InsO gesehen werden kann. Diesen Ansatz verwirft Bork in ZIP 2004, 1684, 1686 als systemwidrig. Der Verf. meint demgegenüber, dass es systemwidrig wäre, den Ansporn der InsO zu einer möglichst frühzeitigen Insolenzantragstellung in Kombination mit die Zwangsvollstreckung eindämmenden Vorschriften im Rahmen des § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO unberücksichtigt zu lassen.
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- Dr. iur., Partner bei KÜBLER, Köln
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