ZIP 2004, 2087
Leitsatz der Redaktion:
Ist in einem Darlehensvertrag, der eine Kombination aus Bausparsofortdarlehen und Bausparvertrag ist, bestimmt, dass das Darlehen „mit dem Bausparguthaben und Bauspardarlehen nach Zuteilung zurückgezahlt“ wird, so ist eine Klausel über eine Vorfälligkeitsentschädigung in den Allgemeinen Darlehensbedingungen, die über eine Verweisungsklausel Vertragbestandteil werden, überraschend und damit unwirksam.
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