ZIP 2004, 2112
Leitsatz der Redaktion:
Zu den bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB auf den Erwerber übergehenden Pflichten gehört auch der Ausgleich von Wertguthaben, die ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses (Blockmodell) angesammelt hat.
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