ZIP 2006, 2080
Leitsätze des Gerichts:
1. Der Ausschluss von Minderheitsaktionären durch Übertragung ihrer Aktien auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung gem. §§ 327a ff. AktG (sog. Squeeze out) ist auch im Stadium der Liquidation der Gesellschaft zulässig.
2. Im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung gem. § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG ist eine – vor Abschluss der Unternehmensbewertung und der Berichterstattung des Hauptaktionärs einsetzende – sog. Parallelprüfung durch den gerichtlich bestellten Prüfer zulässig.
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