ZIP 2006, 2085
Leitsatz des Gerichts:
Die generelle Befreiung des Geschäftsführers einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB setzt eine entsprechende Satzungsregelung voraus. Fehlt im Gesellschaftsvertrag eine solche Regelung, kann sie nur durch formgerechte Änderung des Gesellschaftsvertrages geschaffen werden.
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