RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0723-9416
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZIP
2017
Aktuell330
BGH zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Verpackungs- bzw. Formmarken
Der BGH hat mit Beschlüssen vom 18. 10. 2017 Entscheidungen des BPatG aufgehoben, mit denen die Löschung von quadratischen Verpackungsmarken für Tafelschokolade (I ZB 105/16, I ZB 106/16) bzw. von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker angeordnet worden war (I ZB 3/17, I ZB 4/17).
In den Verfahren I ZB 105/16 und I ZB 106/16 hat der BGH festgestellt, dass § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG solche Zeichen vom Markenschutz ausnimmt, die ausschließlich aus einer durch die Art der Ware selbst bedingten Form bestehen. Die quadratische Form von Tafelschokolade (Ritter Sport) sei jedoch keine wesentliche Gebrauchseigenschaft von Schokolade.
In den Verfahren I ZB 3/17 und I ZB 4/17 hat der BGH festgestellt, dass § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG auch solche Zeichen vom Markenschutz ausnimmt, die ausschließlich aus einer Form bestehen, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. Eine Warenformmarke sei aber nur dann als Marke nicht schutzfähig, wenn alle ihre wesentlichen Merkmale technische Funktionen aufweisen. Im zugrunde liegenden Fall hätten die Quaderform von Traubenzuckertäfelchen (Dextro Energy) und ihre V-förmigen Einkerbungen technische Funktionen, nicht hingegen die abgeschrägten und abgerundeten Kanten und Ecken.