RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0723-9416
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZIP
2017
Aktuell335
FG Köln: BVerfG-Vorlage zum Rechnungszinsfuß für Pensionsrückstellungen
Das FG Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Es hat deshalb durch Beschluss vom 12. 10. 2017 (10 K 977/17) das BVerfG angerufen.
Das FG erläuterte im Rahmen der Entscheidungsverkündung, dass der Gesetzgeber befugt sei, den Rechnungszinsfuß zu typisieren. Er sei aber gehalten, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die Typisierung noch realitätsgerecht sei. Der Rechnungszinsfuß sei seit 1982 unverändert. In dem heutigen Zinsumfeld habe sich der gesetzlich vorgeschriebene Zinsfuß so weit von der Realität entfernt, dass er vom Gesetzgeber hätte überprüft werden müssen. Die fehlende Überprüfung und Anpassung führt nach Auffassung des FG zur Verfassungswidrigkeit. Alle vergleichbaren Parameter (u. a. Kapitalmarktzins, Rendite von Unternehmensanleihen) hätten schon seit vielen Jahren eine stetige Tendenz nach unten und lägen deutlich unter 6 %.
Je höher der Rechnungszinsfuß, desto weniger darf ein Unternehmen der Pensionsrückstellung zuführen. Folge ist eine höhere steuerliche Belastung.