ZIP 2020, 2289
Leitsatz des Gerichts:
Wenn ein Unternehmer sowohl eine Webseite unterhält als auch AGB verwendet, müssen die Informationen nach § 36 Abs. 1 VSBG sowohl gem. § 36 Abs. 2 Nr. 1 VSBG auf seiner Webseite erscheinen als auch gem. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VSBG in die AGB aufgenommen werden.
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