Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln
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0723-9416
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZIP
2020
Aktuell302
RegE zur Modernisierung des Patentrechts
Die Bundesregierung hat am 28. 10. 2020 den RegE eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts beschlossen (zum RefE s. ZIP-aktuell Heft 36/2020, Nr. 234).
Verfahren vor dem DPMA sollen im PatG und in anderen Geset-ZIP 2020, A 90zen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes modernisiert, inhaltlich aneinander angeglichen und vereinfacht werden. Der RegE sieht eine Klarstellung der Regelung des Unterlassungsanspruchs bei Verletzungen von Patenten oder Gebrauchsmustern vor. Es soll sichergestellt werden, dass die bereits bestehende Möglichkeit, Verhältnismäßigkeitserwägungen beim Unterlassungsanspruch zu berücksichtigen, auch in der gerichtlichen Praxis als Korrektiv hinreichend zum Tragen kommt. Der Unterlassungsanspruch soll aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise eingeschränkt werden dürfen, soweit die Inanspruchnahme für den Verletzten oder Dritten zu einer unverhältnismäßigen, durch das Ausschließlichkeitsrecht nicht gerechtfertigten Härte führen würde.
Für eine bessere Synchronisierung der Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und der Nichtigkeitsverfahren vor dem BPatG sind Verfahrensänderungen im Hinblick auf das Nichtigkeitsverfahren vor dem BPatG vorgesehen. Zur Verfahrensbeschleunigung soll das BPatG u. a. in die Lage versetzt werden, seinen Hinweisbeschluss nach § 83 PatG dem Verletzungsgericht bereits innerhalb von sechs Monaten zur Verfügung zu stellen. Das Markenrecht soll zudem an die aktuelle Rechtslage des Madrider Systems zum internationalen Markenschutz angepasst werden.