ZIP 2000, 2089
Berechnung der Vergütung von Miet- und Leasingverträgen im Rahmen der Nachgründung gemäß § 52 Abs. 1 AktG
Die Nachgründungsvorschriften des Aktiengesetzes sind wegen der in § 52 Abs. 1 AktG vorgesehenen Sanktion (schwebende Unwirksamkeit der geschlossenen Verträge) von großer praktischer Bedeutung. Ihre Handhabung gerade im Hinblick auf Miet- und Leasingverträge erweist sich jedoch als schwierig. Anhand von drei Sachverhaltskonstellationen untersuchen die Verfasser, wann Miet- und Leasingverträge in den Anwendungsbereich der Nachgründungsvorschriften fallen.
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- Dr. iur., Rechtsanwalt in der Sozietät Gassner Stockmann & Kollegen, Berlin
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- Rechtsanwältin in der Sozietät Gassner Stockmann & Kollegen, Berlin
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