ZIP 2007, 2210
Leitsatz der Redaktion:
Zahlungen des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH an die KG nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. nach Feststellung der Überschuldung stellen verbotene Auszahlungen i.S.d. § 64 Abs. 2 Satz 1, 2 GmbHG dar.
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